Donations

As an independent, non-profit organization, EAEI relies on the support of individuals and organizations. These donations enable us to make a lasting impact in the communities and lives of people in need. While regular donations like membership fees help us establish long-term financial stability and allow planning, we also welcome any type of individual donation.*

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Bank Account

Name: Europa Asien Entwicklungs-Initiative
Location: 2500 Baden, Austria
IBAN: AT24 2011 1844 6902 9900
BIC: GIBAATWWXXX
Bank: Erste Bank, Vienna, Austria

*By clicking on the donation pay links, you agree to accept our terms & conditions as stated below:

The English translation of Terms & Conditions (AGB) is for your convenience only and not legally binding

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgenden „ABG“ genannt, gelten für Spender, Sponsoren und Fördermitglieder die online auf der(den) Website(n) des Vereins „Asien Europa Entwicklungs-Initiative“, nachfolgend kurz „EAEI“ genannt, spenden beziehungsweise Aufnahme-Anträge stellen. Weiters gelten die ABG für alle Spender, Sponsoren und Fördermitglieder, die postalisch oder persönlich ihre Spenden leisten oder Anträge zur Aufnahme als Fördermitglied einreichen.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von EAEI ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Vertragspartner des Spenders / Antragsteller

Europa Asien Entwicklungs-Initiative

ZVR: 1692811258

A-2500 Baden

Mail: membership@eaeidev.org

1) Allgemeine Spenden und projektbezogen Spenden

Spenden werden zur Finanzierung von Projekten entsprechend dem Vereinszweck und zur Abdeckung der laufenden Kosten von EAEI verwendet. Der genaue Verwendungszweck einer einzelnen Spende obliegt ausschließlich dem Verein, es sei denn es wird dies zwischen Spender und dem Verein, beziehungsweise dessen vertretungsberechtigten Organen und beauftragten Partnern, anders festgelegt, wie zum Beispiel der Verwendung für ein bestimmtes Projekt.

Bei der Darstellung von Projekten von „EAEI“ auf der Website www.eaeidev.org (und sofern vorhanden anderen Webseiten von EAEI oder deren Partnern) handelt es sich nicht um rechtlich bindende Angebote. Die Spende dient bei jedem Projekt einem anderen Zweck. Bei Nichterreichung des geplanten Finanzierungsbedarfs für das jeweilige Projekt kann der Spendenzeitraum verlängert werden oder das Projekt mit dem bis dahin erwirtschafteten Spendenerlös abgeschlossen werden, oder sollte ein Projekt aus wichtigem Grund (z.B. Ausfall von Partnern oder Unterfinanzierung) von EAEI oder beauftragten Partnern nicht umgesetzt werden können, so handelt es sich um einen Projektabbruch. In diesem Fall werden die Spenden für andere dem Vereinszweck entsprechenden Projekte verwendet.

Der Verein behält sich das Recht vor, Spenden ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

3) Ablauf der einmaligen Spende und der fortlaufenden Spenden über die Webseite(n)

  1. Klicken Sie auf „Donate Now“.
  2. Füllen Sie das Spendenformular mit Spendenbetrag, Vorname, Nachname, E-Mail Adresse – und bei wunschgemäßem Erhalt einer Spendenquittung per E-Mail zusätzlich mit Geburtsdatum, Wohnadresse, Ort, Postleitzahl sowie Land aus. Sofern eine fortlaufende Spende gewünscht ist, geben Sie den jeweiligen Abbuchungs-Intervall an.
  3. Wählen Sie optional die Möglichkeit, namentlich als Unterstützer auf der Homepage nicht aufzuscheinen.
  4. Wählen Sie das Zahlungsmittel aus, mit dem Sie spenden möchten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Spende mittels zB Kreditkarte, Paypal, SEPA-Lastschrift oder mittels anderer online oder offline angeführter Zahlungsmittel zu bezahlen.
  5. Bestätigen Sie durch Anklicken der jeweiligen Kästchen, dass Sie die AGB sowie die Informationen zum Datenschutz im Impressum gelesen und akzeptiert haben.
  6. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Submit“ erteilen Sie EAEI den Auftrag, Ihre Spende dem Vereinszweck entsprechend zu verwenden, sollte weiters eine Auswahl für bestimmte Projekte angeführt sein, für das von Ihnen gewählte Projekt zu verwenden.
  7. Sie werden auf die Seite unserer Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Bitte füllen Sie hier Ihre Angaben zur gewünschten Zahlungsmethode aus.
  8. Nach erfolgreicher Übermittlung der Zahlungsdaten werden Sie automatisch auf die Website von EAEI zurückgeleitet und erhalten auf der Website eine Bestätigung über die erfolgreich getätigte Spende. Antrag auf Ausstellung einer Spendenquittung müssen per E-Mail an rw@eaeidev.org gestellt werden, die Bearbeitungsdauer hängt von der Verfügbarkeit der entsprechenden Mitarbeiter-Kapazitäten von EAEI ab.

4) Schadenersatz

Der Spender haftet dem Verein gegenüber für alle Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung des online Spendens (beispielweise durch die unbefugte Eingabe von Daten Dritter) entstehen.

5) Kein Rücktrittsrecht von getätigten Spenden

Wir weisen darauf hin, dass wir als spendensammelnder Verein nicht dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen. Somit gibt es für eine online getätigte Spende kein gesetzlich normiertes Rücktrittsrecht.

Im Falle einer fortlaufenden Spende haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Spendenauftrag formlos zu widerrufen, insbesondere durch einen eingeschriebenen Brief an EAEI, 2500 Baden, es gilt das Datum des Posteingangs bei EAEI, oder per E-Mail an membership@eaeidev.org.

6) Anträge auf Aufnahme als Fördermitglied oder Sponsor

(1)Fördermitglieder und Sponsoren des Vereins können alle physischen Personen, die älter als 18 Jahre sind, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden. Sollten Gründe vorliegen, die dem Verein zum Vorteil gereichen, kann der Obmann oder der gesamte Vorstand beschließen, auch Personen aufzunehmen, die jünger als 18 Jahren sind.

(2)Fördermitglieder können monatliche oder jährliche Beiträge leisten und Ihre Anträge online stellen.

(3)Sponsoren schließen individuelle Vereinbarung mit EAEI bzw. deren vertretungsberechtigten Organen ab. Sponsoren können einmalige oder fortlaufenden Beiträge leisten, entsprechend der zwischen ihnen und EAEI abgeschlossenen Vereinbarungen.

(4)EAEI kann jederzeit, ohne Abstimmung mit bestehenden Fördermitgliedern und Sponsoren, weitere Beitragsintervalle, die andere Zeiträume umfassen, anbieten.

(5)Über die Aufnahme von Fördermitgliedern und Sponsoren entscheidet der Obmann oder der gesamte Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Sofern der Aufnahme-Antrag als Fördermitglied online eingegangen ist, kann dieser auch nachträglich und rückwirkend abgelehnt werden.

7) Beendigung der Mitgliedschaft als Fördermitglied und Beendigung der Sponsorschaft

(1) Die Fördermitgliedschaft oder Sponsorschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.

(2) Der Austritt aus der Fördermitgliedschaft kann nur zum 31.Dezember des Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 3 Monate vorher schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail an membership@eaeidev.org mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des E-Mail- oder Posteingangs bei EAEI maßgeblich.

(3)Die Sponsorschaft endet mit dem in der individuellen Vereinbarung Zeitpunkt bzw. sonstiger dort festgelegter Bedingungen zur Beendigung der Sponsorschaft.

(4) Der Obmann oder der gesamte Vorstand kann ein Fördermitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger entsprechender Mahnung über elektronischer Kommunikation an die letzte bekannte Email-Adresse des betroffenen Fördermitglieds, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Als angemessene Nachfrist gelten 14 Tage. Die Verpflichtung zur Zahlung der bereits fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Ausschluss eines Fördermitglieds aus dem Verein kann vom Obmann oder vom gesamten Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen

unehrenhaften oder vereinsschädigenden Verhaltens verfügt werden. Der Ausschluss ist

sofort gültig und bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht anteilig erstattet,

aufgrund des hohen administrativen Aufwandes für den Verein diese Berechnungen

vorzunehmen.

8) Gerichtsstand und Rechtswahl

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Spendern, Fördermitgliedern und Sponsoren ist das sachlich zuständige Gericht für den Bezirk Baden bei Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen.

9) Weitere Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.